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Luftsicherheitsprogramm; Beantragung der Zulassung einer Änderung für ausländisches Luftfahrtunternehmen

Kurzbeschreibung

Wenn Sie als ausländisches Luftfahrtunternehmen Ihr Luftsicherheitsprogramm ändern möchten, müssen diese Änderungen durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassen werden.

Beschreibung

Ausländische Luftfahrtunternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) Flüge durchführen, müssen sicherstellen, dass das Luftsicherheitsprogramm immer aktuell ist.

Haben Sie als Luftfahrtunternehmen ein Luftsicherheitsprogramm, muss dieses fortlaufend aktualisiert werden, damit es weiterhin gültig und zugelassen ist. Änderungen. die das Luftsicherheitsprogramm betreffen, müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.

Änderungen am Luftsicherheitsprogramm sind beispielsweise:

  • neue rechtliche Rahmenbedingungen
  • eine andere Person wird Luftsicherheitsbeauftragte oder Luftsicherheitsbeauftragter
  • Namensänderung des Luftfahrtunternehmens
  • Änderungen, die Sicherheitsmaßnahmen betreffen
  • Änderungen, die die Luftsicherheitsbeauftragten betreffen oder die Vertretenden der Luftsicherheitsbeauftragten
  • sonstige Änderungen

Änderungen neuer Verfahren dürfen Sie erst nach Zulassung durch das Luftfahrt-Bundesamt umsetzen.

Abhängig von der Änderung ist diese zeitlich befristet oder wird dauerhaft Bestandteil des Luftsicherheitsprogramms.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen ein Luftsicherheitsprogramm und eine gültige Betriebsgenehmigung
  • Sie stellen den Antrag
    • als Luftsicherheitsbeauftragte oder Luftsicherheitsbeauftragter
    • in Vertretung

Verfahrensablauf

Um die Änderung am Luftsicherheitsprogramms zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Für die Online-Antragstellung benötigen Sie das ELSTER-Unternehmenskonto).
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft die beantragte Änderung am Luftsicherheitsprogramm und stimmt eventuell offene Fragen mit der oder dem Luftsicherheitsbeauftragten ab.
  • Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung. (1 bis 6 Wochen)

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n

bei Änderungen an den Sicherheitsmaßnahmen:

  • Luftsicherheitsprogramm

bei Änderungen betreffend den Luftsicherheitsbeauftragten oder den Vertretenden der Luftsicherheitsbeauftragten:

  • Verpflichtungserklärung
  • Nachweise für neue Vertretende des Luftfahrtunternehmens

bei sonstigen Änderungen:

  • Anlagen und Nachweise zu sonstigen Änderungen

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Online Verfahren

Änderung Luftsicherheitsprogramm für ausländisches Luftfahrtunternehmen online beantragen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Kosten


Gebühr: 100 EUR - 1.000 EUR

Die Kosten sind abhängig von den inhaltlichen Änderungen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.

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Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 15.01.2024