Rote Kennzeichen
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Formloser Antrag
- Versicherungsdoppelkarte für rote Kennzeichen
- Kraftfahrt-Bundesamt-Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (über Landratsamt drei bis vier Wochen vorher beantragen)
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Auszug aus dem Handelsregister
- Nachweis der Gemeinde über genügend Stellplatz
Gebühr:
- 177,80 Euro
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimer-Fahrzeuge
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Formloser Antrag
- Kraftfahrt-Bundesamt-Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (über Landratsamt drei bis vier Wochen vorher beantragen)
- Unterlagen der Fahrzeuge, für die das Kennzeichen gelten soll
- Oldtimergutachten (von einem anerkannten Sachverständigen)
- Führungszeugnis
Gebühr:
- 122,70 Euro je weiteres Fahrzeug erhöht sie sich um 10,50 Euro
Achtung!! Oldtimerfahrzeuge müssen vor mindestens 30 Jahren das erste Mal in Verkehr gebracht worden sein.
Saisonkennzeichen
Erforderliche Unterlagen:
- Kfz-Brief und Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVb) mit Eintrag der Saison-Gültigkeit
Gebühr:
- 35,30 Euro wenn noch alte Papiere vorhanden sind
- 27,10 Euro wenn schon die neuen Zulassungsbescheinigungen vorhanden sind
Umkennzeichnung
Erforderliche Unterlagen:
- Kfz-Brief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kfz-Schein mit gültiger Hauptuntersuchung bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
Falls ein oder beide Kennzeichen verloren oder gestohlen sind
- Verlustanzeige/Diebstahlanzeige bei der Polizei
- noch vorhandenes/vorhandene Kennzeichen
Gebühr:
- 35,60 Euro wenn noch alte Papiere vorhanden
- 27,40 Euro wenn schon neue Zulassungsbescheinigung vorhanden
- 41,40 Euro wenn schon neue Zulassungsbescheinigung vorhanden, aber Halterteil voll
- zusätzlich werden 30,70 Euro bei Verlust/Diebstahl für die Eidesstattliche Versicherung erhoben
Abstempelung
Erforderliche Unterlagen:
- Kfz-Schein mit gültiger Hauptuntersuchung
Gebühren:
- 2,60 Euro Grundgebühr
- 0,50 Euro Abgas- oder Hauptuntersuchungsplakette
- 1,00 Euro je Landkreisplakette