Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen | E-Mail: poststelle@lra-nd-sob.de | Online: http://www.neuburg-schrobenhausen.de
Ausbildungsförderung BAFöG
Örtlich zuständig ist:
- bei Auszubildenden an Abendgymnasien, Kollegs, Berufsoberschulen und Fachakademien das Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt, wenn die Schule in dessen Zuständigkeitsbereich liegt;
- bei Auszubildenden an anderen Schulen das Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt, wenn die Eltern des Schülers ihren ständigen Wohnsitz in dessen Zuständigkeitsbereich haben;
- bei Fortbildungsmaßnahmen, die einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren Abschluss voraussetzen (Meister-BAFöG) das Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt des Wohnsitzes
- bei Studenten das Amt für Ausbildungsförderung
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