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Datum: 13.11.2023

Landrat ruft zu Solidarität bei der Flüchtlingsunterbringung und Integration auf

  • Gemeinden sind gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet

Der Zustrom von Kriegsflüchtlingen und Asylbewerbern nach Deutschland und damit auch in den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen nimmt nicht ab. In dieser Woche erhält der Landkreis wieder eine Zuweisung von 50 Asylbewerbern durch die Regierung von Oberbayern. Die nächste ist bereits für Ende November angekündigt. „Dieser 14-tätgige Rhythmus wird nach aktuellem Informationsstand auch über den Winter weiter fortgesetzt werden“, berichtet Landrat Peter von der Grün und ergänzt: „Die Regierung hat die Landkreise deshalb darauf hingewiesen, ausreichend Unterkünfte für die bevorstehenden Monate bereitzuhalten.“

Angesichts der bereits sehr hohen Flüchtlingszahl, die derzeit bei rund 2320 Personen liegt, ist die Unterbringung eine große Herausforderung für den Landkreis. Alle dezentralen Unterkünfte sind ausgelastet. Selbst die durch das Landratsamt neu geschaffene Containeranlage für 96 Bewohner in Schrobenhausen war schon kurz nach ihrer Eröffnung Anfang November 2023 voll belegt. Derzeit sind nur noch einige Plätze in den Erstaufnahmeeinrichtungen frei. „Das reicht nicht aus, um über die nächsten Monate zu kommen“, weiß Landrat von der Grün. Um vorbereitet zu sein, akquirieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes Unterkünfte auf Hochtouren. Dabei werden immer wieder auch Objekte von privaten Vermietern im gesamten Landkreis angeboten, durch das Landratsamt geprüft und bei Eignung durch das Landratsamt im Auftrag des Freistaates angemietet.

Trotz dieser intensiven Wohnraumakquise seien auch die Gemeinden gefordert, wie der Landrat betont: „Zwar besitzt das Landratsamt die unmittelbare Zuständigkeit für die Asylunterbringung, aber die Gemeinden sind gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet.“ Das bedeute, dass die Kommunen das Landratsamt bei der Anmietung konstruktiv unterstützen und auch Objekte anbieten müssen. Geregelt ist dies in der Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl). „Die Kommunen können sich ihrer Verantwortung nicht einseitig entziehen. Dazu hatte ich am vergangenen Donnerstag eine persönliche Unterredung mit Bürgermeister Alfred Lengler, der in den Medien angekündigt hatte, dass er in seiner Gemeinde Gachenbach keine Flüchtlinge mehr aufnehmen werde. Im Gespräch habe ich deutlich gemacht, dass einzelne Bürgermeister ihre Mitwirkungspflicht nicht aufkündigen können.“ Das gelte für alle Gemeinden im Landkreis, so der Landrat. Er betont, dass er die Unterstützung aller Kommunen angesichts der weiter angespannten Lage verstärkt einfordern müsse: „Die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns gemeinsam stellen müssen.“

Unabhängig davon fordert Landrat Peter von der Grün seit mittlerweile über einem Jahr von der EU und der Bundesregierung effektive Maßnahmen zur Regelung des Zugangsgeschehens und eine gerechte Verteilung der Schutzsuchenden in Europa.