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Datum: 29.09.2023

Landtags- und Bezirkswahlen - Wichtige Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen

Die Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen, Herzoganger 1, 86529 Schrobenhausen

erlässt folgende

Bekanntmachung

Landtags- und Bezirkswahlen am 8. Oktober 2023

Aufgrund technischer Probleme konnten Wahlscheine, die in der Zeit vom 15.09.2023 bis zum 18.09.2023 online beantragt wurden (Briefwahlunterlagen), zwar erstellt, bis auf wenige Ausnahmen, aber nicht zugestellt werden.

Diese nicht zugestellten Wahlscheine sind nach Rücksprache mit der Stimmkreisleitung für ungültig zu erklären und NEU zu erstellen, um sicher zu stellen, dass jede Antragstellerin und jeder Antragsteller sicher die beantragten Unterlagen rechtzeitig vor der Wahl erhält.

Das bedeutet, dass in den nächsten Tagen die Wahlscheine (Briefwahlunterlagen), die in der Zeit vom 15.09.2023 bis zum 18.09.2023 beantragt wurden, sofern zwischenzeitlich keine Rücksendung zur Verwaltungsgemeinschaft erfolgt ist, NEU ausgestellt und zeitnah zugestellt werden.

Wahlberechtigte, die bereits ihre Briefwahlunterlagen erhalten und zurückgesendet haben, sind hiervon nicht betroffen.

In einigen wenigen Fällen ist es aber möglich, dass Wahlberechtigte ihre Wahlscheine und Briefwahlunterlagen zwar erhalten, aber zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bekanntmachung noch nicht zurückgesendet haben. In diesen Fällen ist unter Verwendung der neu zugesendeten Wahlscheine zu wählen.

Zusammenfassend bedeutet dies:

Wenn Sie in der Zeit vom 15.09.2023 bis 18.09.2023 online einen Antrag auf Wahlscheinerstellung und Briefwahlunterlagen gestellt haben und bisher keine Unterlagen erhalten haben, werde Sie diese in Kürze bekommen.

Wenn Sie in der Zeit vom 15.09.2023 bis 18.09.2023 online einen Antrag auf Wahlscheinerstellung und Briefwahlunterlagen gestellt haben und die Unterlagen erhalten, aber noch nicht gewählt haben, erhalten Sie in den nächsten Tagen einen neuen Wahlschein mit neuen Briefwahlunterlagen. Verwenden Sie zur Briefwahl unbedingt diese NEUEN Unterlagen.

Wenn Sie in der Zeit vom 15.09.2023 bis 18.09.2023 online einen Antrag auf Wahlscheinerstellung und Briefwahlunterlagen gestellt haben und die Unterlagen bekommen haben sowie bereits gewählt haben, müssen Sie die Wahl nur wiederholen, wenn Sie einen NEUEN Wahlschein und NEUE Briefwahlunterlagen bekommen, weil Ihre Stimmabgabe sonst ungültig ist.

Der Vollständigkeit halber müssen wir darauf hinweisen, dass eine doppelte Stimmabgabe in anderen als den oben genannten Fällen einen verfolgbaren Straftatbestand darstellen würde.

Die Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen bittet um Entschuldigung für möglicherweise entstandene Unannehmlichkeiten und dankt für Ihr konstruktives Handeln und Verständnis.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes stehen für Sie bis zur Wahl persönlich und telefonisch zu folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung:

-          Montag Wahlamt 08:00 bis 12:00 u. 14:00 bis 16:00 Uhr

-          Dienstag Feiertag (03.10.2023) geschlossen

-          Mittwoch 08:00 bis 12:00 u. 14:00 bis 16:00 Uhr

-          Donnerstag 08:00 bis 12:00 u. 14:00 bis 18:00 Uhr

-          Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr

-          Samstag bis 12:00 Uhr

Anträge auf Briefwahlunterlagen können noch bis zum 6. Oktober 2023, 15:00 Uhr, entgegen genommen werden.

Sie erreichen uns wie folgt:

Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Schrobenhausen

Telefon:          08252-8951-11 und 08252-8951-13

E-Mail:            Wahl@VGem-SOB.de

Schrobenhausen, den 29.09.2023

Alfred Lengler

Gemeinschaftsvorsitzender