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Datum: 18.08.2023

Hornissen - weitaus besser als ihr Ruf!

  • Bei Fragen helfen die ehrenamtlichen Hornissenberater des Landkreises

Oft bemerkt man die Hornissen im eigenen Garten erst jetzt im Spätsommer, wenn die Völker ihren Entwicklungshöhepunkt erlangt haben. Dann wird es manchmal erforderlich, dass die ehrenamtlichen Hornissenberater des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen eingreifen.

Hornissen gehören zu den friedlichen Wespen. Sie nisten normalerweise in natürlichen Baumhöhlen. Wenn diese im Umfeld fehlen, nutzen sie auch Holzschuppen, Holzverschalungen an Terrassen und Balkonen, Rollladenkästen oder Nischen in Dachböden.

Das Hornissenjahr beginnt mit einer einzigen Königin. Sie sucht sich eine geeignete Höhle und beginnt mit der Eiablage. Anfang Juli schlüpfen die ersten Arbeiterinnen, mit 18 bis 25 Millimetern deutlich kleiner als ihre 35 Millimeter lange Königin. In der Zeit zwischen Mitte August und Mitte September erreicht das Hornissenvolk dann seinen Entwicklungshöhepunkt mit bis zu 500 Tieren. Jetzt beginnt die Königin ganz gezielt Eier zu legen, aus denen nur noch Männchen und Jungköniginnen schlüpfen. Das Erscheinen dieser ersten Geschlechtstiere kündet bereits den Untergang des Hornissenstaates an. Die alte Königin wird allmählich vernachlässigt, sie verlässt schließlich das Nest und stirbt mit einem Lebensalter von etwa einem Jahr.

An schönen Herbsttagen schwärmen die Geschlechtstiere aus und sammeln sich zur Paarung. Die begatteten Jungköniginnen suchen sich nun für den Winter einen geschützten Unterschlupf bis zum nächsten Frühjahr. Die letzten Arbeiterinnen sterben Anfang November, womit das letzte Leben im Nest erlischt. Kommt es zu Konflikten zwischen Menschen und Hornissen, kann es in Ausnahmefällen nötig sein, das Nest zu entfernen bzw. umzusiedeln. Im Gartenschuppen, der nur zeitweise betreten werden muss, ist ein friedliches Miteinander von Mensch und Tier durchaus möglich, wenn Störungen vermieden werden. Um die Situation einzuschätzen, zu beraten und erforderlichenfalls tätig zu werden, stehen im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen vier engagierte, ehrenamtliche Hornissenberater zur Verfügung. Für alle Fragen rund um die Hornisse sind diese über die Untere Naturschutzbehörde zu erreichen (naturschutz@neuburg-schrobenhausen.de). Auch zur Tätigkeit als Hornissenberater wird bei Interesse gerne Auskunft erteilt.

Unsere heimische Hornisse zählt zu den besonders geschützten Arten. Sie darf nicht getötet und ihr Nest darf nicht zerstört werden. Die Beseitigung oder Umsiedlung eines Nestes ist nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde möglich.

Muss ein Nest tatsächlich umgesiedelt werden, werden die Hornissen „eingesammelt“, das Nest abgebaut und an einem anderen Platz mit geeigneten Lebensraumbedingungen wiederaufgebaut. Hierfür dient ein sogenannter Hornissen-Nistkasten. Freundlicherweise haben die Stadt Neuburg an der Donau und der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen hierfür Waldflächen zur Verfügung gestellt, wo die Nistkästen montiert werden und die Hornissen eine neue Bleibe finden können.

Hornissen sind wie friedfertige Riesen, wenn wir sie in Ruhe lassen, tun sie uns den gleichen Gefallen. Zudem bestäuben sie schon im zeitigen Frühjahr die ersten Blumen und frequentieren später auch Pflanzen, die von Honigbienen und Hummeln eher selten bestäubt werden. Zur Ernährung der Brut fangen Sie unzählige Fliegen, Mücken, Blattläuse, Spinnen, Wespen oder schädliche Raupen und deren Falter, wodurch Sie natürliche Schädlingsbekämpfer sind.
Diese Vorteile kann sich jeder zunutze machen und durch eine naturnahe Gartengestaltung die Tiere fördern. Diese bringt nicht nur den Insekten einen Vorteil, sondern sichert auch das Überleben vieler anderer bedrohter Tierarten.

Zum Schutz der Hornissen ergeht ein dringender Appell an alle Bürgerinnen und Bürger, Hornissennester und deren Bewohner, wenn möglich, auch im Umfeld des Wohnbereiches, willkommen zu heißen.

Bild vergrößern: Hornissennest © Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Umgesiedeltes Nest im Nistkasten mit neuer Brut