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Flugschule; Vorlage des Ausbildungsberichts

Kurzbeschreibung

Zugelassene Ausbildungsorganisation haben dem zuständigen Luftamt jährlich einen Ausbildungsbericht vorzulegen.

Beschreibung

Der Ausbildungsbericht einer zugelassenen Ausbildungsorganisation (ATO) muss folgendes enthalten:

  • Anzahl der im Kalenderjahr ausgebildeten Bewerber um Erlaubnisse und Berechtigungen als Luftfahrer
  • Anzahl der unterrichteten Theoriestunden
  • Anzahl der durchgeführten Flugausbildungsstunden mit Luftfahrzeugen, an Verfahrensübungsgeräten oder Simulatoren
  • Anzahl der beschäftigten Fluglehrer, Theorielehrer oder Lehrer an synthetischen Übungsgeräten
  • Anzahl und Muster der zur Ausbildung verwendeten Luftfahrzeuge und synthetischen Übungsgeräte
  • besondere Vorkommnisse

Verfahrensablauf

Der Ausbildungsbericht ist dem zuständigen Luftamt vorzulegen.

Fristen

keine

Online Verfahren

  • Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern):
  • Ausbildungsbericht ATO/DTO
    Zugelassene Ausbildungsorganisationen (ATO / DTO) können den Ausbildungsbericht online übermitteln.

Rechtsgrundlagen

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 16.06.2023