Einzelne Aufgabenbereiche
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Genehmigung und regelmäßige Überwachung von besonders umweltrelevanten Anlagen.
Dazu gehören im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen z.B. folgende Betriebe:
- Anlage zur Herstellung von Papier und Pappe in Schrobenhausen
- Anlage zur Herstellung von Steinwolle in Neuburg
- Anlage zur Herstellung von Kartoffelstärkemehl in Schrobenhausen
- Anlagen zur Herstellung von Ziegeln und Betonsteinen
- Asphaltmischanlagen
- Bauschuttrecyclinganlagen und eine Bodenreinigungsanlage
- große Abfallentsorgungsbetriebe
- große Biogasanlagen und große Nutztierhaltungen (Schweine und Masthähnchen)
- Windräder ab einer Höhe von 50 m - Vollzug der Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Dazu gehören z.B.
- 1. BImSchV für kleine und mittlere Feuerungsanlagen
- 2. BImSchV für chemische Reinigungsanlagen
- 12. BImSchV für Störfallbetriebe
- 20. und 21. BImSchV für Tankstellen
- 32. BImSchV für laute Geräte und Maschinen (Rasenmäher, Baumaschinen, etc.) - Immissionsschutzrechtliche Beurteilung in der Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne)
und bei umweltrelevanten Einzelbauvorhaben
- Beratung zu allgemeinen Umweltfragen
- Bearbeitung von Beschwerden wegen Lärm, Geruch, Abgasen, Lichtimmissionen usw.
Anlagenüberwachung nach der Industrieemissions-Richtlinie
Ansprechpartner:
Frau Herger, Umweltschutzingenieur
Frau Mannell, Verwaltung