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Flüchtlinge mit privaten Unterkünften

Wer bereits eine private Unterkunft im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen hat und noch nicht in München registriert ist, wird gebeten, sich an die Ausländerbehörde im Landratsamt zu wenden. Hierfür stehen folgende Sprechzeiten zur Verfügung:

Dienstag von 8.30 bis 11.00 Uhr am Außenschalter.

Dort kann man bereits anmelden, dass man staatliche Leistungen in Anspruch nehmen möchte. Darüber hinaus können sich die Kriegsflüchtlinge auch bei der Regierung von Oberbayern online anmelden unter ukraine.regierung-oberbayern@reg-ob.bayern.de.

Hierfür werden folgende Angaben benötigt:

  • Vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • Kopie eines Ausweisdokuments
  • Familienverband (Anzahl der mitreisenden Familienmitglieder)
  • Adresse der aktuellen Unterkunft sowie
  • Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse.