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Reisemedizinische Beratung

Eine Reise- und Impfberatung sollten Sie spätestens 6 Wochen vor Antritt der Reise in Anspruch nehmen.


  • kostenlose persönliche Reise- und Impfberatung nach telefonischer Terminvereinbarung (Impfbuch nicht vergessen!)
  • kostenlose Reise- und Impfratgeber liegen in den Wartezimmern der Dienststellen Neuburg a.d. Donau und Schrobenhausen aus
  • kostenlose Länderinformationen finden Sie unter den Externen Links


Das Mitführen von Betäubungsmittel im Rahmen einer ärztlichen Behandlung bei Auslandsreisen muss vom verschreibenden Arzt bescheinigt und vom zuständigen Gesundheitsamt bestätigt werden. Zuständig ist jeweils das Gesundheitsamt, in dessen Bereich der verschreibende Arzt seinen Praxissitz hat, unabhängig vom Wohnort des Patienten.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (www.bfarm.de) hat für die Arztpraxen dazu zwei Vordrucke zum kostenlosen Herunterladen zur Verfügung gestellt (Reiseländer aus dem Schengener Raum und außerhalb Schengener Raum). Der verschreibende Arzt füllt die Punkte A-C bzw. A-D komplett aus, im letzten Punkt wird dies dann vom Gesundheitsamt mit Unterschrift und Dienstsiegel beglaubigt.

Bitte melden Sie sich dafür rechtzeitig mit einigen Tagen Vorlauf telefonisch zur Terminvereinbarung unter der Nummer  08431 / 57-500 im Gesundheitsamt. Die Bescheinigung muss zum Termin im Original, vom Arzt ausgefüllt und mit Praxisstempel unterschrieben, mitgebracht werden und kostet € 11,--, die bar bezahlt werden müssten.