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Datenschutzhinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Waffenbehörde

Gemäß den Vorgaben des Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihre diesbezüglichen Rechte. Um zu gewährleisten, dass Sie in vollem Umfang über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Waffenbehörde informiert sind, nehmen Sie bitte nachstehende Informationen zur Kenntnis.

Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Landrat Peter von der Grün

Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a.d.Donau

  • Telefon: 08431 57-0
  • Fax: 08431 57-205
  • De-Mail: landratsamt-neuburg-schrobenhausen@by.de-mail.de
  • Hinweis: Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 128601147 (gem. § 27a Umsatzsteuergesetz)

Datenschutzbeauftragter

Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen

Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a.d.Donau

3. Organisatorisch zuständiger Ansprechpartner

Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a.d.Donau

Frau Sander

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Regelung des Umgangs mit Waffen und/oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erhoben. Die Waffenbehörde verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten nur, um die ihr obliegenden gesetzlichen Regelungen des Waffenrechts ordnungsgemäß zu vollziehen.

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c, Abs. 3 lit. b DSGVO i. V. m. §§ 4-8 Waffengesetz (- WaffG -) ggf. i. V. m. §§ 13-15, §§ 37-39, § 43-44a WaffG, §§ 3, 4 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (- AWaffV -) und §§ 5, 9 MeldDV (Meldedatenverordnung).

Demnach ist es dem Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen erlaubt, die zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der es unterliegt, erforderlichen Daten zu verarbeiten. Die Waffenbehörde hat bei der Regelung des Umgangs mit Waffen und/oder Munition keinen Handlungsspielraum zu entscheiden, ob und zu welchem konkreten Zweck sie tätig wird. Alle in diesem Zusammenhang durchzuführenden Datenverarbeitungen stehen in unmittelbarem Zusammenhang zur gesetzlich normierten Verpflichtung der ordnungsgemäßen und pflichtgemäßen Regelung des Umgangs mit Waffen und/oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Die Verarbeitung von ggf. zusätzlich erforderlichen besonderen personenbezogenen Daten in Form von Gesundheitsdaten, insb. zur geistigen Entwicklung, Abhängigkeit von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychischen Erkrankungen oder Debilität, und von Daten, aus denen politische Meinungen oder weltanschauliche Überzeugungen hervorgehen, insb. der Mitgliedschaft in Vereinen, die unanfechtbar verboten wurden bzw. unanfechtbaren Betätigungsverboten unterliegen oder in einer Partei, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, ist auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 Buchst. g DSGVO i. V. m. Seite 2 von 4 §§ 1, 5, 6 WaffG und § 4 AWaffV zur Prüfung der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit der antragsstellenden Person zulässig.

Die ggf. erforderliche Verarbeitung von Gesundheitsdaten steht im angemessenen Verhältnis zu dem erheblichen öffentlichen Interesse an der präventiven Abwehr von schweren, potentiell irreversiblen Nachteilen für hochrangige, besonders schützenswerte Rechtsgüter, insb. die Individualgüter Leben und Gesundheit sowie den Bestand des Rechtsstaats durch Sicherung des staatlichen Gewaltenmonopols als Gemeinschaftsgut, welche durch den Umgang mit Munition und/oder Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insb. Hieb- und Stoßwaffen, oder die, ohne dazu bestimmt zu sein, insb. wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die im Waffengesetz genannt sind, durch persönlich ungeeignete oder unzuverlässige Personen gefährdet sind.

Weitere in den Fällen des § 5 Abs. 5 und des § 6 Abs. 1 Satz 3 und 4 erforderliche Datenerhebungen bei zuständigen Behörden beruhen auf Art. 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (- BayDSG -) i. V. m. § 43 Abs. 1 WaffG. Erforderliche Datenerhebungen über Dritte als Verkäufer oder Erwerber von Schusswaffen und/oder Munition oder bei Dritten als Bevollmächtigte der antragsstellenden Person stützen sich auf Art. 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 oder 3, Satz 3 BayDSG. Die personenbezogenen Daten einer bevollmächtigten Person werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO verarbeitet.

Die Verarbeitung von weiteren, nicht zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlichen Daten, insb. i. S. v. Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse), die Sie freiwillig zum Zweck der vereinfachten Kontaktaufnahme bereitstellen, erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO. Bei Nutzung des Online-Portals ist die Verarbeitung Ihrer E-Mail-Adresse zum Zweck des Versendes einer Eingangsbestätigung erforderlich und gemäß § 8 Abs. 3 Onlinezugangsgesetz (- OZG -) zur Erfüllung der o. g. Verpflichtung zulässig.

5. Kategorien der personenbezogenen Daten

Die Waffenbehörde verarbeitet nur diese Daten, die in Ihrem Fall zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, der die Behörde unterliegt, erforderlich sind. Es handelt sich um folgende Daten:

  • Telefonnummer (freiwillige Angabe)
  • E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe, erforderlich nur bei Nutzung des Online-Portals)
  • Familienname und Vornamen sowie frühere Vornamen und Namen bzw. Geburtsname
  • Doktorgrad
  • Geburtstag Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • Geschlecht
  • ggf. Sterbedatum
  • jede Staatsangehörigkeit
  • bei einem Kaufmann, einer juristischen Person oder einer Personenvereinigung: Namen oder Firma, früherer Name, Anschrift, bei Handelsgesellschaften und Vereinen den Gegenstand des Unternehmens oder des Vereins 
  • Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort, bei ausländischer Adresse auch den Staat oder ggf. Wegzugsanschrift, bei einem Wegzug in das Ausland auch den Staat
  • ggf. Angaben zu weiteren Wohnungen im Ausland
  • ggf. Angaben zu Wohnungen außerhalb des Landkreises in den letzten 5 Jahren
  • ggf. bei Minderjährigen: Vor- u. Nachname, ggf. Geburtsname, Geburtsdatum der Eltern
  • ggf. gesetzliche Vertreter: Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift
  • die Tatsache der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, des Verlusts aller waffenrechtlichen Erlaubnisse einer Person und des Erlasses oder des Wegfalls eines Waffenbesitzverbotes sowie die jeweilige Behörde, die diese Tatsache mitteilt, mit Angabe des Datums, an dem die waffenrechtliche Erlaubnis erstmals erteilt oder das Waffenbesitzverbot erlassen worden ist

Angaben zu Waffen, Munition und Magazinen:

  • Hersteller
  • Modellbezeichnung
  • Kaliber- oder Munitionsbezeichnung
  • Seriennummer
  • Jahr der Fertigstellung
  • Verbringen in den Geltungsbereich des WaffG Seite 3 von 4
  • Kategorie nach Anlage 1 Abschnitt 3 WaffG
  • Art der Waffe
  • Kapazität des Magazins
  • kleinste verwendbare Munition
  • dauerhafte Beschriftung des Magazins, sofern vorhanden

zusätzliche Angaben bei Erwerb und Überlassung:

    • Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift des Erwerbers bzw. Überlassenden 
    • Nummer der Waffenbesitzkarte und ausstellende Behörde des Erwerbers

  • Angaben zum Bedürfnis
  • Angaben zur Sachkunde
  • Angaben zur persönlichen Eignung, insb. ggf. zum Gesundheitszustand
  • Angaben zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit, insb. ggf. zur politische Meinungen oder weltanschaulichen Überzeugungen

6. Herkunft der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden direkt bei Ihnen als betroffene Person erhoben. Im Einzelfall werden Ihre personenbezogenen Daten auch bei Dritten als Bevollmächtigte erhoben. Außerdem können weitere im Zuge der Zuverlässigkeitsprüfung nach § 5 WaffG und der Überprüfung der persönlichen Eignung nach § 6 WaffG erforderliche Daten zu Ihrer Person bei den im Erteilungs- und Beurteilungsprozess relevanten Behörden erhoben werden. Darunter fallen das Nationale Waffenregister (NWR), das Bundeszentralregister (BZR), die Meldebehörde (EMA), das Zentrale Staatsanwaltliche Verfahrensregister (ZStV), die zuständigen örtlichen Polizeidienststellen und die für Ihren Wohnsitz zuständige Verfassungsschutzbehörde.

Ferner teilen die Meldebehörden der Waffenbehörde Namensänderungen, Zuzug, Änderungen der derzeitigen Anschrift im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde, Wegzug und Tod des Einwohners mit, für den das Vorliegen einer waffenrechtlichen Erlaubnis oder eines Waffenbesitzverbotes gespeichert ist.

7. Empfänger der personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten können im Zuge der Zuverlässigkeitsprüfung nach § 5 WaffG und der Überprüfung der persönlichen Eignung nach § 6 WaffG an für die im Erteilungs- und Beurteilungsprozess relevanten Behörden weitergeleitet werden. Darunter fallen das Nationale Waffenregister (NWR), das Bundeszentralregister (BZR), die Meldebehörde (EMA), das Zentrale Staatsanwaltliche Verfahrensregister (ZStV), die zuständigen örtlichen Polizeidienststellen und die für Ihren Wohnsitz zuständige Verfassungsschutzbehörde. Ferner teilt die Waffenbehörde der Meldebehörde die erstmalige Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis, den Verlust aller waffenrechtlichen Erlaubnisse einer Person und den Erlass und den Wegfall eines Waffenbesitzverbotes mit.

8. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation

Es ist nicht beabsichtigt, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

9. Dauer der Datenspeicherung

Die Waffenbehörde bewahrt gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach § 44a WaffG alle Unterlagen für 30 Jahre auf, die für die Feststellung der gegenwärtigen und früheren Besitzverhältnisse sowie die Rückverfolgung von Verkaufswegen erforderlich sind, einschließlich der Aufzeichnungen zu Verbringungen. Ferner werden alle Unterlagen für zehn Jahre aufbewahrt, aus denen sich die Versagung einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen fehlender Zuverlässigkeit nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 2 oder Abs. 2 Nrn. 2, 3 o. 4 WaffG oder wegen fehlender persönlicher Eignung nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 Satz 1 u. 2 WaffG, einschließlich der Gründe hierfür, ergibt. In der Regel beginnen diese Aufbewahrungsfristen zu laufen, wenn die Bearbeitung des letzten Einganges zu einem Vorgang/Akt mit allen rechtlichen Konsequenzen abgeschlossen worden ist, es sei denn der Vorgang/Akt lebt nachträglich wieder auf. Seite 4 von 4

10. Rechte der betroffenen Person/en

Sie haben als betroffene Person das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht nach Art. 77 DSGVO bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde im Sinne von Art. 51 DSGVO, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Beschwerden können an die nach Art. 15 BayDSG zuständige Aufsichtsbehörde für öffentliche Stellen, den Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz, gerichtet werden.

11. Pflicht zur Bereitstellung durch die betroffene Person/en

Außer in den Fällen in denen eine Anzeigepflicht besteht, sind Sie nicht gesetzlich verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Wenn Sie die personenbezogenen Daten, welche für die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen zum rechtmäßigen Umgang mit Waffen und/oder Munition im Erlaubnisverfahren erforderlich sind, nicht bereitstellen, kann Ihnen, unbeschadet eines etwaigen faktischen Bestehens der Voraussetzungen, der rechtmäßige Umgang mit Waffen und/oder Munition nicht erlaubt werden. Wenn Sie personenbezogene Daten, deren Bereitstellung bei der Herstellung, der Überlassung, dem Erwerb, der Bearbeitung, der Inbesitznahme, der Vernichtung, der Unbrauchbarmachung oder des Abhandenkommens von Schusswaffen und/oder Munition sowie beim Umzug ins Ausland verpflichtend ist, nicht bereitstellen, verletzen Sie Ihre gesetzliche Anzeige- bzw. Mitteilungspflicht. In Folge dessen kann ein Verfahren zum Widerruf einer Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit eingeleitet werden. Die Waffen und/oder Munition können außerdem von der Waffenbehörde sichergestellt oder unbrauchbar gemacht werden sowie auf Anordnung berechtigten Dritten überlassen oder sichergestellt werden. Ferner droht Ihnen ein Bußgeld.

12. Automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

Im Rahmen der vorliegenden Verarbeitungstätigkeit findet keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling statt.