Ansprechpartner im Ausländeramt:
Zu den Aufgaben und der Verantwortung des Ausländeramts gehören
- Asyl
- Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis)
- Au-pair-Beschäftigung
- Ausländerrecht - Allgemeine Information
- Ausländerwesen - Presseberichte
- Ausländerwesen: Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten
- Ausreise von Ausländern
- Besuchsaufenthalt
- Erwerbstätigkeit von Ausländern
- EU-Bürger
- EU-Osterweiterung
- Familiennachzug
- Integration von Ausländern
- Melderecht
- Namensänderungsrecht
- Pass- und Ausweisrecht
- Personenstandsrecht
- Projektkoordination Integrationslotsen
- Staatsangehörigkeitsrecht
- Vorbeglaubigung (Apostille)
Formulare:
Online-Formulare zu diesem Bereich finden Sie im Formularangebot des Landratsamts
Austritt des Vereinigten Königsreichs aus der Europäischen Union
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat nunmehr mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, allen zum Austrittszeitpunkt im Bundesgebiet freizügigkeitsberechtigten britischen Staatsangehörigen und ihren freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen den weiteren Aufenthalt nach dem sog. Brexit zu ermöglichen, und zwar auch dann, wenn sie die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz zunächst nicht erfüllen.
Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung wurde dem Bundesrat zugeleitet. Zum aktuellen Stand des Verfahrens verweisen wir auf den Internetauftritt des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat:
Für weitere Informationen möchten wir auf nachstehende Seiten verweisen:
Informationen der Bundesregierung zum Brexit
Informationen des StMI zum Brexit