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Denkmalschutz

Der Erhalt von Baudenkmälern gehört zu den wichtigen Kulturaufgaben des Staates und der Gesellschaft. Nachfolgenden Generationen sollen die charakteristischen Bauwerke der vorangegangenen Stilepochen als Kulturgut und Geschichtsdokumente erhalten bleiben.

Der Denkmalschutz gilt dabei nicht nur den Prunkstücken wie Schlössern oder Kirchen, sondern auch Bürgerhäusern, Bauernhöfen, Handwerkergebäuden. Auch sogenannte technische Baudenkmäler wie Fabriken und Brücken, aber auch historische Parkanlagen sollen als lebendige Abbilder der Vergangenheit erhalten werden.

Oft kann ein ganzer historischer Ortskern mit seinen typischen Gebäuden unter Denkmalschutz stehen (Ensemble). Manchmal stehen auch nur bestimmte wertvolle Bauteile eines Gebäudes unter Denkmalschutz, beispielsweise ein Dachstuhl, ein gemauertes Gewölbe, ein Innungsschild oder ein altes Tor. Unsere Kulturgüter liefern wertvolle, anschauliche Belege für die historische Entwicklung von Stadt und Land. Die Baudenkmäler formen den unverwechselbaren Charakter unserer Städte und Dörfer und der Landschaft.

Unter Denkmalschutz gestellte Objekte sind in der sog. "Denkmalliste" eingetragen, die Sie bei der Gemeinde oder dem Landratsamt einsehen können. Es können aber auch solche Bauten denkmalgeschützt sein, die (noch) nicht in der Denkmalliste aufgeführt sind.

An Baudenkmälern ist jede bauliche Veränderung erlaubnispflichtig, d.h. auch für sonst genehmigungsfreie Baumaßnahmen ist die Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde (Landratsamt) einzuholen.

Planungen für Baudenkmäler erfordern viel Einfühlungsvermögen und Erfahrung. Sie sollten bereits frühzeitig einen mit alter Bausubstanz vertrauten Fachmann einschalten.

In Bereichen des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen bestehen Reste einer frühgeschichtlichen, keltischen oder römischen Besiedelung, sog. Bodendenkmäler. Bei Neubauten, vor allem in neuen Baugebieten ist beim Erdaushub auf archäologische Funde zu achten. Die Verdachtsflächen für Bodenfunde sind in den Flächennutzungsplänen der Gemeinden eingetragen. Bauvorhaben die in einem Bereich errichtet werden, in dem Bodenfunde vermutet werden, müssen spezielle Auflagen und Bedingungen erfüllen. Das Landesamt für Denkmalpflege (Abteilung Bodenfunde) oder die untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt ist frühzeitig zu benachrichtigen. Sie sollten sich rechtzeitig über mögliche Bodenfunde informieren und ggf. einen entsprechenden Zeitvorlauf einplanen.


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