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Datum: 11.04.2024

Weg für gemeinsame Medizinstrategie in der Region 10 frei

  • Aufsichtsrat der Kreiskrankenhaus Schrobenhausen GmbH spricht sich einstimmig für kartellrechtliche Prüfung aus

Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen verhandelt mit den Partnern aus den Landkreisen Eichstätt und Pfaffenhofen sowie der Stadt Ingolstadt weiter über eine engere Zusammenarbeit der Krankenhäuser in der Region 10. „Unser Ziel bleibt die bestmögliche Gesundheitsversorgung für unsere Bürgerinnen und Bürger im Landkreis durch eine Stärkung des Standorts Schrobenhausen“, bekräftigt Landrat Peter von der Grün. Der Kreistag soll am 25. April als final zuständiges Gremium den Beschluss des Aufsichtsrates bestätigen.

Der Aufsichtsrat der Kreiskrankenhaus Schrobenhausen GmbH hatte sich bereits vor vier Wochen mit dem Thema beschäftigt und einen Beschluss gefasst. Diese Entscheidung wurde nun ergänzt, da die sehr dynamischen Gespräche mit den anderen Partnern eine Nachschärfung nötig gemacht hatten. Der Landkreis beteiligt sich zunächst an der kartellrechtlichen Prüfung, dem ersten Schritt zu einem wirtschaftlichen Zusammenschluss. Das Bundeskartellamt mit Sitz in Bonn wird in den nächsten Wochen entscheiden, ob eine Fusion der Krankenhäuser in der Region im Sinne des wirtschaftlichen Wettbewerbs ist. Über das weitere Vorgehen auf dem Weg zu einer engeren Zusammenarbeit bleibe man mit den anderen Gebietskörperschaften weiterhin im intensiven Austausch, unterstreicht von der Grün.

Die drei Landkreise und die Stadt Ingolstadt hatten vergangenen Herbst bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) ein Regionalgutachten in Auftrag gegeben, das die Restrukturierung und Optimierung der stationären und ambulanten Gesundheitsversorgung in der Region 10 untersuchte. Als Ergebnis eines gemeinsamen Handelns wurde im Januar ein Zusammenschluss der Häuser in Ingolstadt, Eichstätt, Kösching, Pfaffenhofen, Mainburg und Schrobenhausen empfohlen.

Der Beschluss des Aufsichtsrates soll nächsten Donnerstag vom Gesellschafter der Kreiskrankenhaus GmbH, dem Landkreis, in den zuständigen Kreisgremien bestätigt werden.