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Datum: 04.04.2024

Anträge zum Energiepreiszuschuss 2024

  •  Anträge zum Energiepreiszuschuss der Sport- und Schützenvereine im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen müssen dem Landratsamt bis 30. April 2024 vorliegen.

Entsprechend der Richtlinie über die Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine mit Sitz in Bayern wurde mit der Vereinspauschale 2023 ein allgemeiner Energiepreis-zuschuss in Höhe von 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023 an Sport-und Schützenvereine ausbezahlt.

Die Vereine sind gem. Nr. 2.4 der Richtlinie verpflichtet, bis zum 30. April 2024 einen Verwendungsnachweis bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen. Die Excel-Datei wurde am 21.12.2023 an die Vereine versandt. Senden Sie diese Datei als E-Mail im .xlsx Format an das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen. Falls Sie diese nochmals benötigen, melden Sie sich bitte bei der zuständigen Mitarbeiterin im Landratsamt Julia Reinold unter der Telefonnummer 08431 57-438 oder per E-Mail an sportfoerderung@neuburg-schrobenhausen.de.

Weitere Informationen stehen auf der Homepage des Landratsamtes unter https://neuburg-schrobenhausen.de/Gesellschaft-und-Soziales/ Sportförderung/Vereinspauschale-Staatlicher-Zuschuss zum Download bereit.