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Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen.de  |  E-Mail: poststelle@lra-nd-sob.de  |  Online: http://www.neuburg-schrobenhausen.de

13.03.2007

Bürokratie als Schicksal

Neuburger Amtsarzt legt bundesweit beachtete Studie zur Rolle der Gesundheitsämter im Nationalsozialismus vor
Studienübergabe
Landrat Dr. Richard Keßler (Bildmitte) erhält von Amtsarzt Dr. Johannes Donhauser ein Exemplar der eben erschienen Studie. Mit dabei: Der Leiter des Gesundheitsamtes im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Dr. Bernhard Schmid

Amtsarzt Johannes Donhauser vom staatlichen Gesundheitsamt im Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen fand vor einigen Jahren im Keller des Amtes alte Unterlagen des Gesundheitsamtes aus der Zeit des „Dritten Reiches“.


Amtsärztliche Gutachten und daraus resultierende Anträge des damaligen Amtsarztes auf „Unfruchtbarmachung“ der als „schwachsinnig“ bezeichneten Menschen beim „Erbgesundheitsgericht“ in Eichstätt regten Donhauser zu einer Dokumentation an, die in den Jahren 2004 bis 2006 entstand und nun als 130 Seiten starkes Sonderheft der Fachzeitschrift „Das Gesundheitswesen“ im Georg-Thieme-Verlag erschien.

Die Studie beleuchtet die Selektionstätigkeit von Amtsärzten im „Dritten Reich“, vor allem anhand von Archivmaterial aus den ehemaligen Gesundheitsämtern Neuburg, Schrobenhausen, Eichstätt, Pfaffenhofen, Augsburg, Kaufbeuren, Wertingen und Donauwörth.

Die Staatl. Gesundheitsämter in Deutschland gehen auf die Gründung zum 01. April 1935 durch das nationalsozialistische „Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesen“ vom 01. Juli 1934 zurück, das erst Mitte August 2006 vom Bundestag als Bundesrecht aufgehoben wurde, nur in Hessen ist es noch als Landesrecht gültig.
Die Studie von Dr. Johannes Donhauser stellt die bisher einzige aus den Reihen der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes heraus verfasste Monographie zum Thema dar.

Es wird deutlich, dass die in der NS-Zeit neu gegründeten Gesundheitsämter bis 1945 gleichsam den bürokratischen Motor in der Umsetzung der nationalsozialistischen „Erb- und Rassenpflege“ darstellten. Sie waren Ermittlungs- und Vollzugsbehörde im Vollzug des Zwangssterilisierungsgesetzes vom 14. Juli 1933. Die Amtsärzte selektierten die damalige Bevölkerung nach „wertvoll“ und „wertlos“ für den „Volkskörper“ – schufen somit einen Apartheitsstaat nach innen und waren noch bei der verwaltungsmäßigen Zuarbeit zum Massenmord an kranken Kindern und Jugendlichen beteiligt, wie der Schriftverkehr zwischen damaligem Reichsinnenministerium und den Staatl. Gesundheitsämtern aus dem ehemaligen Gesundheitsamt Schrobenhausen belegt. Denn ohne Einweisung eines Kindes in eine "Kinderfachabteilung“, wie sich die Mordstationen im Nazijargon nannten, gelangte in der Regel kein Kind in die Tötungseinrichtungen.
In den ersten Nachkriegsjahrzehnten äußerten sich Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes nahezu ausnahmslos apologetisch und behaupteten, die Einrichtung staatlicher Gesundheitsämter sei allein eine Maßnahme zur Verwaltungsvereinfachung gewesen und die Gesundheitsämter seien nie in die verbrecherischen Maßnahmen der NS-Regime mit einbezogen worden.
Neuere Studien legen sogar offen, dass sich die Amtsärzte auch im Rahmen der menschenverachtenden „Volkstumspolitik“ der Nazis in den besetzten Gebieten Osteuropas engagierten. Neu errichtete Gesundheitsämter im „Wartegau“ (Westpolen) und im „Generalgouvernement“ waren ein Exerzierfeld für Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, wo sie ihre Programme zur Menschenvernichtung unter dem Deckmantel seuchenpolizeilicher Maßnahmen umsetzen konnten.

Das unheilvolle Wirken der beamteten Ärzteschaft im „Dritten Reich“ wird in Donhausers Studie für den Bereich des sog. „Altreichs“ ohne besetzte Gebiete erstmals in übersichtlicher Form von einem Amtsarzt dargestellt mit der Absicht, eine Aufarbeitung und damit Diskussion der damaligen Umstände und der Verhaltensweisen der Vorvorgänger der heutigen Ärzteschaft im Gesundheitsamt zu ermöglichen.

Die Tatsache, dass das Bundesministerium für Gesundheit, das Bayer. Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und der Bundesverband der Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst den Druck bzw. den Vertrieb dieser Sonderveröffentlichung finanzieren spricht für gute Voraussetzungen zur Aufarbeitung dieser Thematik im Bereich der Ärzteschaft des öffentlichen Gesundheitsdienstes.



Landrat Dr. Richard Keßler sprach dem Amtsarzt Dr. Johannes Donhauser seine Anerkennung aus. Der Landrat wertet die vorliegende Studie als wichtigen Beitrag für die Bewältigung der Geschehnisse im Gesundheitswesen der Zeit zwischen 1933-1945.

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